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Mittwoch 21 Januar 2026 10:36
Mittwoch, 21 Januar 2026, 10:36
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Der Rechtsausschuss des Parlaments hat mehr als 14 Stunden über die Änderungen am Wahlgesetz beraten. In zweiter Lesung wurde beschlossen, künftig mit neuen Wahlmaschinen mit Scanner-Geräten abzustimmen.
Die Maschinen und ihre Software sollen Staatseigentum sein. Falls es nicht gelingt, die Maschinen fristgerecht bereitzustellen, sollen die Parlamentswahlen nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Wahlgesetzes durchgeführt werden.
Die Mehrheit entschied außerdem, die Schaffung eines speziellen Wahlkreises „Ausland“ um zwei Jahre zu verschieben. Dieser soll nun ab dem 1. Januar 2028 eingerichtet werden.
In Ländern außerhalb der EU dürfen künftig nur noch bis zu 20 Wahllokale außerhalb von Konsulaten und diplomatischen Vertretungen eröffnet werden, was die Zahl der Wählerinnen und Wähler in der Türkei, im Vereinigten Königreich und in den USA erheblich einschränken wird, schreibt dnevnik.bg.
Die Mehrheit setzte zudem durch, dass die Wählerverzeichnisse künftig nicht mehr auf der Grundlage der Daten des Zivilregisters GRAO erstellt werden, sondern auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 2021, berichtete die Bulgarische Nachrichtenagentur BTA.
Die vorgeschlagenen Änderungen am Wahlgesetz sollen nun in zweiter Lesung im Plenum des Parlaments beraten werden.
Redakteur: Iwo Iwanow
Übersetzung: Rossiza Radulowa
Gestaltet von Rossiza Radulowa