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Bulgarische Botschaft in Österreich informiert zu Wahlen am 19. April

Kandidaten für Wahlkommissionen und Freiwillige gesucht

Mittwoch, 25 Februar 2026, 16:32

Bulgarische Botschaft in Österreich informiert zu Wahlen am 19. April

FOTO Außenministerium

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Im Zusammenhang mit den Wahlen zur Volksversammlung am 19. April 2026 auf dem Hoheitsgebiet Österreichs veröffentlichte die Botschaft Bulgariens in Österreich auf ihrer Facebook-Seite Informationen zu den Bedingungen und zum Verfahren für die Bildung von Wahlsektionen im Ausland.

Wahlsektionen in den EU-Mitgliedstaaten werden in den Räumlichkeiten der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in Wien eingerichtet, aber auch in anderen Ortschaften auf dem Territorium Österreichs, sofern dort gemäß Wahlgesetzbuch mindestens 40 Anträge eingegangen sind. Automatisch werden zudem Sektionen an den Orten gebildet, an denen bei früheren Wahlen innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als 100 Wähler ihre Stimme abgegeben haben. In Österreich betrifft dies die Sektionen in Wien – im 9., 10., 13. und 22. Bezirk – sowie in Bregenz, Wels, Graz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt und Linz.

Bis zum 24.03.2026 können Organisationen bulgarischer Staatsbürger in Österreich der Botschaft der Republik Bulgarien in Wien Vorschläge für die Standorte von Wahlsektionen auf österreichischem Territorium unterbreiten. Diese Vorschläge werden von der Botschaft umgehend an die Zentrale Wahlkommission weitergeleitet.

Voraussetzung für die Durchführung der Wahlen und die Eröffnung von Wahlsektionen in Österreich ist die Zustimmung der österreichischen Seite, die nach offizieller Mitteilung der genauen Wahlorte (Adressen) erteilt wird, präzisierte die Botschaft.

Bis zum 28.03.2026 legt die Zentrale Wahlkommission die Orte in den Staaten fest, an denen Wahlsektionen im Ausland gebildet werden. Auf Grundlage dieses Beschlusses werden die Wahlsektionen bis spätestens 31.03.2026 eingerichtet.

Wähler können sich bis zum 24.03.2026 – spätestens 25 Tage vor dem Wahltag – elektronisch über die Internetseite der Zentralen Wahlkommission oder mit einer schriftlichen Erklärung nach Muster (Anlage Nr. 27-NS), abrufbar auf der Website der Kommission, registrieren. Der Antrag kann persönlich oder per Post an die Adresse der Botschaft (1040 Wien, Schwindgasse 8) übermittelt werden.

Die Botschaft nimmt zudem Bewerbungen für Mitglieder der Sektionalen Wahlkommissionen entgegen. Interessenten können bis spätestens 20. März dieses Jahres eine E-Mail an die Botschaft senden.

Organisationen bulgarischer Staatsbürger können die Vorbereitung und Organisation der Wahlen im Ausland unterstützen, indem sie Kontakte zur lokalen Verwaltung herstellen sowie geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung der Wahlen, Wahlurnen, Wahlkabinen, Scanner, mobiles Internet und weitere technische Ausstattung bereitstellen.

Auf der Internetseite der Botschaft wurde die Rubrik „Wahlen zur Volksversammlung – 19. April 2026“ eingerichtet, die sämtliche vom Außenministerium veröffentlichten Informationen zur Durchführung der Wahlen im Ausland enthält.


Redakteurin: Miglena Iwanowa 

Übersetzung: Lyubomir Kolarov 

Gestaltet von Lyubomir Kolarov