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Donnerstag 26 Februar 2026 12:40
Donnerstag, 26 Februar 2026, 12:40
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Das Kollegium der Europäischen Staatsanwaltschaft stellte ein schweres Fehlverhalten einer bulgarischen EU-Staatsanwältin fest, berichtete die Korrespondentin des Bulgarischen Nationalen Rundfunks in Brüssel, Angelina Piskowa.
Der Name der betroffenen Anklägerin wurde nicht genannt, es handelt sich jedoch mutmaßlich um Teodora Georgiewa. Angesichts der Schwere der festgestellten Verstöße und der hohen Verantwortung des Amtes ist eine Entlassung nicht ausgeschlossen.
Die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi informierte bereits das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission über die Entscheidung des Kollegiums sowie über die Stellungnahme des Disziplinarrats im Verfahren gegen die bulgarische EU-Staatsanwältin.
Nach geltender Regelung kann ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union eine europäische Staatsanwältin wegen schweren Fehlverhaltens entlassen – und zwar auf Antrag des Europäischen Parlaments, des Rates der EU oder der Europäischen Kommission. Teodora Georgiewa bleibt bis zur endgültigen Entscheidung der zuständigen Institutionen vorläufig suspendiert.
„Was bedeutet schweres Fehlverhalten? Gibt es politischen Einfluss bestimmter Akteure? Und ist es am Ende nicht wichtig zu wissen, was genau geschehen ist?“, fragte die bulgarische EU-Staatsanwältin rhetorisch im Fernsehsender bTV. Sie fügte hinzu, dass fünf Richter des Gerichtshofs der EU erklärt hätten, es liege kein Verstoß vor, sondern lediglich ein Anlass für eine Verwarnung.
Der Interims-Justizminister Andrej Jankulow bezeichnete den Fall seinerseits als einen weiteren schweren Schlag für das Ansehen der bulgarischen Justiz. Seiner Ansicht nach gebe dies Anlass zu der Annahme, dass mehr zur Aufdeckung paralleler Justiznetzwerke in Bulgarien hätte unternommen werden müssen – eines davon sei als „Die acht Zwerge“ bekannt.
Redakteurin: Diana Zankowa
Übersetzung: Lyubomir Kolarov
Gestaltet von Lyubomir Kolarov