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Verfassungsgericht stoppt Antrag auf Bulgariens Beitritt zum „Friedensrat“
Freitag 26 Juni 2026 11:21
Freitag, 26 Juni 2026, 11:21
Verfassungsgericht
FOTO BTA
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Als mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung unvereinbar erklärte das Verfassungsgericht einen Beschluss der 51. Volksversammlung, mit dem die Übergangsregierung von Andrej Gjurow verpflichtet wurde, der Volksversammlung einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Beitritts Bulgariens zum „Rat für den Frieden“ im Gazastreifen vorzulegen, der vom US-Präsidenten Donald Trump ins Leben gerufen wurde.
Unter Berufung auf die bisherige Rechtsprechung des Gerichts erklärten die zwölf Verfassungsrichter einstimmig, dass das Parlament laut dem Grundsatz der Gewaltenteilung durch seine Beschlüsse weder in die Zuständigkeiten anderer staatlicher Organe eingreifen noch sich uneingeschränkt in jeden Bereich der Staatsverwaltung einmischen dürfe.
Über den Beitritt unseres Landes zu dem unter der Schirmherrschaft der USA stehenden „Rat für den Frieden“ im Gazastreifen informierte Premierminister Rossen Scheljaskow am 22. Januar. Die Verfassung sieht vor, dass der vom Premierminister unterzeichnete Vertrag von der Volksversammlung ratifiziert werden muss, damit er in Kraft treten kann.
Redakteur: Iwo Iwanow
Übersetzung: Rossiza Radulowa