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Vier Indikatoren sollen die Erhöhung des Mindestlohns bestimmen

Dienstag, 18 August 2026, 10:35

Vier Indikatoren sollen die Erhöhung des Mindestlohns bestimmen

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Die Regierung und die Sozialpartner haben sich auf einen Mechanismus zur Festlegung des landesweiten Mindestlohns geeinigt. Das teilte der Pressedienst der Regierung mit.

Die Entwicklung von vier gleich gewichteten Indikatoren soll bestimmen, in welchem Umfang der Mindestlohn steigen kann. Dabei handelt es sich um den Preisindex des kleinen Warenkorbs, den Bruttomedianlohn und den durchschnittlichen Bruttolohn sowie die Bruttowertschöpfung je Beschäftigten in den vergangenen zehn Jahren.

Die Untergrenze des Mindestlohns soll dem Mindestlohn des Vorjahres entsprechen. Die Obergrenze wird anhand des gewichteten Durchschnittswerts der vier Indikatoren für denselben Zeitraum bestimmt.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben bis zum 15. Mai Zeit, die Höhe des Mindestlohns auszuhandeln. Bis zum 31. Mai sollen sie einen Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage der Ministerrat die endgültige Höhe des Mindestlohns für das Folgejahr festlegt.


RedakteurinDiana Zankowa  

Übersetzung: Lyubomir Kolarov