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Parlament beschließt Änderungen zur Arbeitsmigration in erster Lesung

Mittwoch, 16 September 2026, 17:24

Parlament beschließt Änderungen zur Arbeitsmigration in erster Lesung

FOTO BTA

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Das Parlament hat in erster Lesung vom Ministerrat eingebrachte Änderungen am Gesetz über die Ausländer beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Möglichkeit für ausländische Arbeitnehmer mit einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sich bei Beendigung des Arbeitsvertrags als arbeitslos zu registrieren, sofern sie mindestens sechs Monate bei dem betreffenden Arbeitgeber gearbeitet haben.

Dies soll auch früher möglich sein, wenn Verstöße des Arbeitgebers gegen das Arbeitsrecht festgestellt wurden, berichtete der Reporter Daniel Inkow.

Geregelt wird auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Staatsangehörige von Drittstaaten, die ein Screening-Verfahren durchlaufen.

Nach Angaben der Antragsteller sollen die eingebrachten Änderungen die legale Arbeitsmigration erleichtern und das Risiko der Arbeitsausbeutung verringern.


Redakteurin: Miglena Iwanowa

Übersetzung: Rossiza Radulowa