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Extraprofite von Banken und Handelsketten sollen besteuert werden

Mittwoch, 23 September 2026, 18:04

Extraprofite von Banken und Handelsketten sollen besteuert werden

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Das Finanzministerium schlägt vor, ab 2027 die Sondergewinne von Banken, Schnellkreditunternehmen, Versicherer, Telekommunikationsunternehmen und Handelsketten mit einem Steuersatz von 33 Prozent zu besteuern, wobei die Steuern im Voraus zu entrichten sind. Das teilte die stellvertretende Finanzministerin Ljudmila Petkowa mit.

Zudem wird die Schwelle für die Umsatzsteuerpflicht auf 75.000 Euro angehoben.

Ziel der Besteuerung der Sondergewinne ist es, zusätzliche Einnahmen für den Staatshaushalt zu sichern sowie einen Teil der Auswirkungen der höheren Steuererleichterungen für Kinder auszugleichen. Bei Eltern mit einem Kind werden im kommenden Jahr 5.000 Euro von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen, bei zwei Kindern 8.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern 11.000 Euro.

 

 

Redakteurin: Miglena Dimitrowa

Übersetzung: Georgetta Janewa