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Mindestlohn berücksichtigt künftig auch die Lebenshaltungskosten

Freitag, 25 September 2026, 18:09

Mindestlohn berücksichtigt künftig auch die Lebenshaltungskosten

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Das Parlament hat einen neuen Mechanismus zur Festlegung des Mindestlohns in Bulgarien verabschiedet. Die Höhe des Mindestlohns soll künftig dessen Kaufkraft widerspiegeln und dabei die Lebenshaltungskosten, das allgemeine Lohnniveau und die Lohnverteilung, die Lohnwachstumsraten sowie die langfristige Arbeitsproduktivität im Land berücksichtigen.

Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Mindestlohn angemessen ist. Grundlage dafür sind zwei Referenzwerte – 60 Prozent des Bruttomedianlohns und die Höhe der Lebenshaltungskosten.

Der neue Mechanismus ersetzt die bisherige automatische Kopplung des Mindestlohns an 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns der vorausgegangenen zwölf Monate.


Redakteurin: Miglena Iwanowa

Übersetzung: Rossiza Radulowa