Das Verfassungsgericht hat ein Verfahren zur Anfechtung der Ergebnisse der Wahlen zur 51. Volksversammlung eingeleitet.
In einer Erklärung auf der Website des Verfassungsgerichts heißt es, das Verfahren sei auf Antrag von 58 Abgeordneten von der 50. Volksversammlung eingeleitet worden.
Unter Berufung auf die „allgemeine und vorherrschende öffentliche Meinung“ weisen die Abgeordneten darauf hin, dass „die Abhaltung der vorgezogenen Parlamentswahlen zur 51. Volksversammlungmit zahlreichen und unterschiedlichen Verstößen einherging, von denen einige den Charakter von Verbrechen hatten“.