Die Beschlagnahmung von Autos betrunkener und unter Drogeneinfluss stehender Fahrer widerspricht nicht dem Grundgesetz Bulgariens. Dies entschied das Verfassungsgericht.
Die Autos von Personen, die unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, werden, sofern sie ihr Eigentum sind, sofort beschlagnahmt. Sollte der Wagen nicht dem Fahrer gehören, muss dieser eine Strafe zahlen, die dem Wert des Autos entspricht.
In dieser Frage wurde das Verfassungsgericht vom Strafkollegium des Obersten Kassationsgerichts und der Richterin des Bezirksgerichts in Swilengrad Dobrinka Kirewa angerufen.
Die Entscheidung fiel mit knapper Mehrheit: Sieben Verfassungsrichter stimmten dafür, fünf äußerten eine Sondermeinung, berichtete die Reporterin Silvia Welikowa.
Redakteur: Miglena Iwanowa
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: BGNES