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Auslegungsverfahren prüft Befugnisse von amtierendem Generalstaatsanwalt Sarafow
Mittwoch 8 April 2026 18:24
Mittwoch, 8 April 2026, 18:24
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Das Oberste Kassationsgericht hat ein Auslegungsverfahren eingeleitet, um zu klären, ob der amtierende Generalstaatsanwalt Borislaw Sarafow nach dem 21. Juli 2025 die Befugnis hat, die Wiederaufnahme von Strafverfahren zu beantragen.
An diesem Datum lief die im Gesetz über die Justiz vorgesehene sechsmonatige Begrenzung für die vorübergehende Amtszeit des derzeitigen Generalstaatsanwalts aus.
Das Auslegungsverfahren wurde wegen widersprüchlicher Rechtsprechung zu von Sarafow eingereichten Anträgen auf Wiederaufnahme von Verfahren eingeleitet, geht aus der Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Es kommt einen Tag, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass die Festlegung der sechsmonatigen Begrenzung nicht verfassungswidrig ist.
Sarafow ist seit dem 16. Juni 2023 amtierender Generalstaatsanwalt, nachdem Iwan Geschew vorzeitig von seinem Posten abberufen wurde.
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Redakteurin: Miglena Iwanowa
Übersetzung: Rossiza Radulowa
Gestaltet von Rossiza Radulowa