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Verfassungsgericht prüft Beschwerden gegen den Staatshaushalt 2026

Dienstag, 4 August 2026, 18:19

Verfassungsgericht prüft Beschwerden gegen den Staatshaushalt 2026

FOTO BTA

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Das Verfassungsgericht hat die inhaltliche Prüfung von drei Beschwerden zugelassen – einer von GERB-SDS und zwei von „Wir setzen die Veränderung fort“.

Sie richten sich gegen Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes und des Gesetzes über den Haushalt der staatlichen Sozialversicherung für 2026. Das teilte das Gericht mit. Die entsprechenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst, berichtete die Nachrichtenagentur BTA.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verstoßen Teile der gesetzlichen Regelungen gegen das Rechtsstaatsprinzip, die Gewährleistung der sozialen Rechte der Bürger sowie gegen die Grundsätze der finanziellen Stabilität und der Gesetzmäßigkeit. Sie machen geltend, dass das geplante Haushaltsdefizit von 5,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gegen das Gesetz über die öffentlichen Finanzen verstoße, das ein derartiges Defizit ohne die gesetzlich vorgesehenen außergewöhnlichen Voraussetzungen nicht zulasse.


Redakteurin: Miglena Iwanowa 

Übersetzung: Lyubomir Kolarov