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Kabinett billigt Ausnahmeregelung für NEK für Ausrüstung für das KKW „Belene“
Donnerstag 3 September 2026 12:09
Donnerstag, 3 September 2026, 12:09
Ausrüstung auf dem Geländer des Kernkraftwerks "Belene"
FOTO BGNES, Archiv
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Der Ministerrat genehmigte eine Ausnahmeregelung von den restriktiven Maßnahmen, die wegen der destabilisierenden Handlungen Russlands in der Ukraine eingeführt wurden, teilte der Informationsdienst der Regierung mit.
Die Ausnahmeregelung ermöglicht es der Nationalen Elektrizitätsgesellschaft NEK, eine öffentliche Ausschreibung zu vergeben und einen Vertrag mit der bulgarischen Niederlassung von „Atomstroyexport“ über die technische Leitung bei der Rekonservierung der für die Reaktorblöcke I und II des Kernkraftwerks „Belene“ gelieferten Ausrüstung abzuschließen. Sie ist notwendig, denn die Hersteller der Ausrüstung haben der Aktiengesellschaft die ausschließlichen Rechte zur technischen Leitung dieser Tätigkeiten eingeräumt.
Auf dem Gelände des Atomkraftwerks werden derzeit ebenfalls Rekonservierungsarbeiten durchgeführt, die zum Ziel haben, den Erhalt des Zustands der Ausrüstung entsprechend den Anforderungen des Herstellers zu gewährleisten.
Mit einer Ausnahmeregelung kann das Kernkraftwerk „Kosloduj“ Eisen- und Stahlprodukte aus Russland importieren, hat der Ministerrat ebenfalls entschieden.
Redakteurin: Diana Zankowa
Übersetzung: Rossiza Radulowa